Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen:
1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH.
2) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote, Nebenabsprachen
1) Die Angebote des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH sind, sofern nicht anders angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
2) Enthält eine Auftragsbestätigung des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Auftragserteilung
1) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Kundenbestellungen sind verbindlich. Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei ihr anzunehmen.
3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
4) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
5) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH Aufträge erteilen.
4. Mitwirkung des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet, das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre aller zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig zu Verfügung zu stellen. Zur Mitwirkungspflicht eines Kunden gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten und fachkompetenten Ansprechpartners und gegebenenfalls eines Stellvertreters bei dessen Abwesenheit.
5. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
1) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH führt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters aus.
2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.
4) Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des fehlenden sind vom Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist beträgt, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschäden kann während dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
5) Schadenersatz wird nur geleistet, wenn das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.
6) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel das Honorar bzw. die Vergütung der in Auftrag gegebenen Leistung nicht überschreitet, nicht aber für entgangenen Gewinn oder für Schäden, die durch fehlerhafte Nutzungsmöglichkeiten oder Datenverluste entstanden sind. Gegenüber Unternehmen haftet das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6. Rücktritt vom Vertrag
1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
2) Bei Verzug des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
3) Kann ein erteilter Auftrag durch vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Kunde haftet dem Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH für gegebenenfalls angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Bei mangelnder Mitwirkung des Kunden behält sich das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH sofort über alle Umstände, die im Verlauf der Tätigkeit auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können, zu informieren.
7. Verjährung
1) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, wenn das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist.
8. Honorar / Preis
1) Sämtliche Honorare / Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
2) In den angegebenen Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht erhalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
3) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, sind unzulässig.
9. Rückgabe, Aufbewahrung von Unterlagen, Verschwiegenheitspflicht
1) Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragserfüllung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.
2) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH verpflichtet sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH, die ihr zum Zwecke der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Dienstvertrages an den Kunden die Originale vollständig zurückzureichen. Er ist berechtigt Kopien zu Dokumentationszwecken zu behalten. Das behalten von Kopien wird dem Kunden angezeigt.
3) Alle den Kunden betreffenden Daten speichert und verarbeitet das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH unter strikter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH alle Kundendaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.
4) Die Arbeitsergebnisse werden durch das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH für die Dauer von 7 Jahren nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse gespeichert. Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH ist berechtig, aber nicht verpflichtet, die Arbeitsergebnisse länger als 7 Jahre aufzubewahren.
10. Schutz des geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt
1) Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dergleichen des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH zulässig, ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
2) Das Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH anzugeben.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
1) Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Ingenieurbüro Raml Gebäudetechnik GmbH vereinbart.
12. Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
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